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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Pflegebedarfsermittlung, Übermittlung von Daten

Um den Bedarf an vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu ermitteln, werden Erhebungen durchgeführt. Dabei wird der Bestand an Pflegeangeboten festgestellt und der Bedarf für die Zukunft ermittelt.

Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen, im Benehmen mit den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen festzustellen.

Die kommunale Bedarfsermittlung bezieht sich bei

  • ambulanten Einrichtungen auf die Versorgung durch Pflegedienste in den Bereichen der Altenpflege und der Pflege der ambulanten Behindertenhilfe, sofern es sich um kleinräumig organisierte, regionale Pflegedienste für behinderte Menschen handelt;
  • teilstationären Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege, auf die Versorgung in den Bereichen der Altenpflege
  • vollstationären Einrichtungen auf den Bereich der Altenpflege.

Die zuständigen Behörden haben die Pflicht darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte ambulante, vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach vorstehender Differenzierung rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. 

Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil des integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen umfasst. Dabei wird der Bestand an ambulanten und stationären Pflegeangeboten festgestellt und der Bedarf für die Zukunft ermittelt.

Zur Unterstützung bei ihrer Pflegebedarfsplanung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG steht den bayerischen Kommunen eine Handlungsleitlinie zur Bedarfsplanung in der Langzeitpflege zur Verfügung. Die Handlungsleitlinie richtet sich mit Empfehlungen zur Bedarfsermittlung im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Basismodells an Sozialplanerinnen und Sozialplaner.

Das Basismodell soll den Kommunen einen Weg als Einstieg in die Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege aufzeigen. Es definiert einen einheitlichen Mindestdatensatz zur Bedarfsermittlung. Neben dem Basismodell stellt die Bewertung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der regional individuellen Gegebenheiten eine weitere Empfehlung an die Sozialplanerinnen und Sozialplaner vor Ort dar.

    Hinweise

    Die Handlungsleitlinie richtet sich an Sozialplanerinnen und Sozialplaner in den Kommunen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Zuständiges Amt

    Landratsamt Würzburg
    Zeppelinstraße 15
    97074 Würzburg
    +49 931 8003-0
    +49 931 8003-5690
    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
    Stand: 08.05.2023

    Infobereiche