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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge, Beantragung der Zertifizierung

Wenn Sie steuerlich förderbare Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge vertreiben möchten, müssen Sie für diese vorher die Zertifizierung beantragen und von der Zertifizierungsstelle - dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - erteilt bekommen.

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen („Riester“) und Basisrentenverträgen („Rürup“) zuständig. Für in zertifizierte Verträge geleistete Beiträge kann ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und bei Altersvorsorgeverträgen die Altersvorsorgezulage beantragt werden.

Anträge auf Zertifizierung stellen können Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen und Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) genannten Anbieter.

Ihren Antrag auf Zertifizierung des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Die Zertifizierungsstelle prüft, ob

  • der Antrag von einem Anbieter nach § 1 Absatz 2 oder § 2 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) oder
  • einem Spitzenverband der in § 1 Absatz 2 genannten Anbieter eingereicht wurde und ob
  • die vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien erfüllen.

Jedes zertifizierungsfähige Vertragsmuster erhält ein Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob

  • das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist,
  • die gemachten Zusagen des Anbieters erfüllbar sind und
  • die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Voraussetzungen

Anträge auf Zertifizierung können stellen:

  • Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
  • Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 AltZertG genannten Anbieter

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Zertifizierung schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Rufen Sie den für Ihre Zwecke passenden Zertifizierungsantrag auf der Internetseite des BZSt auf. Rufen Sie ebenfalls die Anlage zum Antrag auf Zertifizierung (Checkliste) auf.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. In der Checkliste geben Sie die für die Bearbeitung erforderlichen Daten elektronisch an und drucken das Dokument dann aus.
  • Senden Sie den Antrag und alle Unterlagen per Post an den Dienstsitz des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in Berlin.
  • Nach Eingang Ihres Antrages setzt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Gebühr durch schriftlichen Bescheid fest, welche innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten ist.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft Ihren Antrag. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen nicht, fordert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fehlende Angaben, Unterlagen oder Vertragsanpassungen (Ergänzungsanzeige) innerhalb von 3 Monaten an. Erfüllt Ihr Antrag auch nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen nicht, lehnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den Antrag ab. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen für eine Zertifizierung, erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Zertifizierung unter Vergabe einer Zertifizierungsnummer für das Vertragsmuster. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert Sie per Post über den Ausgang der Prüfung.

Fristen

  • Entrichtung der Gebühr: innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe (§ 12 Absatz 2 Satz 2 AltZertG)
  • Ergänzungsanzeige: innerhalb von 3 Monaten (Ausschlussfrist) nach Zugang der Ergänzungsanforderung durch die Zertifizierungsstelle (§ 4 Absatz 5 AltZertG)

Bearbeitungsdauer

  • regelmäßig 2 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Antrag auf Zertifizierung durch Vertretungsberechtigten
    • Anlage zum Antrag auf Zertifizierung (Checkliste)
    • Unterlagen, die belegen, dass die Vertragsbedingungen nach § 1 Absatz 3

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags, einen Altersvorsorge- oder einen Basisrentenvertrag zu zertifizieren, betragen EUR 5.000.

Wird einem Antrag ein zertifizierter Antrag eines Spitzenverbands zugrunde gelegt und werden die weiteren Voraussetzungen des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) erfüllt, beträgt die Gebühr EUR 500,00.

Für Anträge eines Spitzenverbandes, welche dieser als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese stellt, beträgt die Gebühr je zertifizierungswilligem Mitglied EUR 250,00.

Für die Ergänzung eines Vertrags um eine Darlehensoption, wenn der Vertrag nach dem AltZertG in der am 31.12.2007 geltenden Fassung zertifiziert wurde, beträgt die Gebühr EUR 250,00.

Zuständiges Amt

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0
+49 228 406-2661
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 23.04.2023

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