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Gemeinde Sonderhofen

Leistungen

Kommunale Fernwärmeversorgung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Marktplatz 1
97239 Aub
+49 9335 9710-10
+49 9335 9710-44
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023
http://www.sonderhofen.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/leistungen