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Gemeinde Sonderhofen

Leistungen

Entschädigung für Strafverfolgung, Entscheidung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

Beschreibung

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.

Zuständiges Amt

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wörthstraße 7
96052 Bamberg
+49 951 833-0
+49 9621 96241-0508
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.03.2024
http://www.sonderhofen.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/leistungen