Leistungen
Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Polizeipräsidium Unterfranken
Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg
+49 931 457-0
+49 931 457-1209
Polizeiinspektion Ochsenfurt
Tückelhäuser Str. 39
97199 Ochsenfurt
+49 9331 8741-0
+49 9331 8741-169
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2023