Leistungen
Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
Rechtsgrundlagen
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
- Marktsatzung
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Marktplatz 1
97239 Aub
+49 9335 9710-10
+49 9335 9710-44
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 23.01.2024