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Gemeinde Sonderhofen

Leistungen

Weinerzeugung, Meldung

Es müssen die im Jahr erzeugten Weinmengen, geordnet nach Weiß- und Rotwein sowie nach Qualtitätsstufen gemeldet werden.

Beschreibung

Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse (auch Genossenschaftskellereien), die aus der Ernte des laufenden Weinjahres Wein aus eigenen oder zugekauften Erzeugnissen herstellen. Von der Erzeugungsmeldung freigestellt sind Traubenerzeuger sowie Weinerzeuger, die aus gekauften Erzeugnissen in ihrem Betrieb eine Weinmenge unter 10 hl gewinnen und diese in keiner Form vermarkten.

Fristen

bis zum 15.01. des folgenden Jahres

Zuständiges Amt

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
+49 931 9801-0
+49 931 9801-3100
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024
http://www.sonderhofen.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/leistungen