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Gemeinde Sonderhofen

Leistungen

Betriebsleitung, Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Fristen

Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn, z.B. Betriebsleitererklärung

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Regionale Ergänzung - Betriebsleitung - Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
+49 931 30908-0
+49 931 30908-53
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2024
http://www.sonderhofen.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/leistungen