:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

BayBioökonomie-Scale-Up, Beantragung einer Förderung für Investitionen in Scale-up-Anlagen

Es werden Unternehmen gefördert, die in Bayern in Produktionsanlagen mit positivem Klimaeffekt investieren, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe stofflich nutzen, um den Übergang zu einer kohlenstoffbasierten Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Beschreibung

Zweck

Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zu erreichen, ist der Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft erforderlich. Dafür müssen industrielle Produktionsverfahren auf die Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder biogener Rest- und Abfallstoffe umgestellt werden. Die Förderung von Scale-Up-Anlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe soll die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöhen. Die Investitionen sollen neue Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze generieren und die Wertschöpfung im ländlichen Raum stärken. Um den Marktzugang für biobasierte Kunststoffe zu erleichtern, werden auch Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen gefördert.

Gegenstand 

Förderfähig sind Ausgaben von Unternehmen zur Errichtung industrieller Bioökonomie-Produktionsanlagen, die zertifizierte nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeiten, und einen hohen Klimaschutzeffekt haben. Die Anlagen sollen bereits im größeren Maßstab erprobt sein (ab Technologie-Reifegrad TRL 8).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Bewilligung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Biobasierte Produkte und Verfahren eröffnen bayerischen Unternehmen große Marktchancen und reduzieren gleichzeitig den Verbrauch fossiler Rohstoffe. Ziel sind regionale Wertschöpfungsketten, die biogene Rohstoffe wie Holz, Stroh, Fasern oder Ölsaaten sowie biogene Rest- und Abfallstoffe in Wert setzen. Das Förderprogramm soll die Nachfrage nach heimischen nachwachsenden Rohstoffen stärken, neue Wertschöpfungsketten generieren, neue Arbeitsplätze und Einkommensperspektiven schaffen, besonders im ländlichen Raum. Um den Marktzugang für biobasierte Kunststoffe zu erleichtern, werden auch Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen gefördert. Das Förderprogramm "BayBioökonomie-Scale-Up" ist Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets der Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig bei Förderung nach Nr. 2.1 der Richtlinie BayBioökonomie-Scale-Up sind Investitionskosten (Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) zum Aufbau der Produktionsanlage. Bei einer Förderung nach Nr. 2.2 und 2.3 sind die projektbezogenen Investitionsmehrkosten gegenüber einer Referenztechnologie (konventionelle Produktionsanlage, die fossile Rohstoffe verarbeitet) zuwendungsfähig. Kosten für die Umrüstung von herkömmlichen Produktionsanlagen, die fossile Rohstoffe verwenden, auf den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen oder biogenen Rest- und Abfallstoffe gelten als Investitionsmehrkosten.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.

Förderquote für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei Förderung nach Nr. 2.1: bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen und bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen.

Förderquote bei Förderung nach Art. 36 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bei Förderung nach Nr. 2.2 oder 2.3 bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionsmehrkosten), die Förderquote erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 % und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 %.

Voraussetzungen

  • Die Produktionsanlage muss in Bayern errichtet werden.
  • Die in der geförderten Anlage eingesetzten Ausgangsstoffe müssen nachwachsende Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe sein (mindestens 51 %, diese Schwelle entfällt bei kunststoffhaltigen Abfällen bei einer Förderung nach 2.3), aus technischer Sicht erforderliche Hilfsstoffe nicht biogenen Ursprungs sind aber zulässig.
  • Der Betrieb der geförderten innovativen Technologie muss gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellen (für Förderungen nach Nr. 2.2 gelten insbesondere die Anforderungen nach Art. 36 AGVO; für Förderungen nach Nr. 2.3 gelten insbesondere die Anforderungen nach Art. 47 AGVO). Die Anlage muss über den bestehenden Stand der Technik hinausgehen.
  • Die Nachhaltigkeit der Rohstoffe muss während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachgewiesen werden (z. B. ISCC PLUS- oder REDcert2 für landwirtschaftliche Produkte und für Holz PEFC/FSC oder ein gleichwertiges Zertifikat), ausgenommen sind Reststoffe und Abfallprodukte. Zudem ist unter ganzheitlicher Betrachtung, d. h. unter Berücksichtigung auch der Rohstoffe/Vorprodukte (inklusive deren Herstellung und Transport) nachzuweisen, inwieweit sich ein positiver Klimaschutzeffekt erzielen lässt (z. B. durch eine Treibhausgas-Zertifizierung nach ISO 14064). Die Anlage muss eine prognostizierte quantitative Reduktion der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik ermöglichen (das THG-Minderungspotenzial sollte mindestens 40 % betragen, die näheren Einzelheiten werden im jeweiligen Förderaufruf bekanntgegeben).
  • Für den Produktionsprozess muss bereits ein Proof-of-Concept im Demonstrationsmaßstab erbracht worden sein, gefördert werden nur Vorhaben ab TRL 8.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen.
  • Das Vorhaben darf nicht vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der Regierung von Niederbayern begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Planung, Zertifizierung und Genehmigungsverfahren gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Verfahrensablauf

Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig (vgl. Nr. 7.1 der Richtlinie):

  • Stufe 1 – Skizzenphase: Bis zum auf der Homepage https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/biooekonomie-scale-up/ angegebenen Stichtag sind Projektskizzen per E-Mail bei der Regierung von Niederbayern (E-Mail: Scale-Up-Programm@reg-nb.bayern.de) einzureichen, die anschließend bewertet werden.
  • Stufe 2 – Antragsphase: Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen. Einreichungen von Förderanträgen sind jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres möglich.

Hinweise

Die Projektskizzen müssen fachlich aussagekräftig sein und den Gutachtern ermöglichen, die Auswahlkriterien zu beurteilen. Die Auswahlkriterien finden sich insbesondere in Nr. 4.1 bis 4.4, 4.6, 4.7 und 7.1.2 der Richtlinie 

Fristen

Antragsskizzen könne bis zum auf der Homepage https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/biooekonomie-scale-up angegebenen Stichtag eingereicht werden. Sie müssen thematisch zum jeweiligen Förderaufruf passen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Fachliche Projektskizze mit Angaben zum Antragsteller inkl. Qualifikation (s. Nr. 4.2. S. 2 der Richtlinie), zur Nachhaltigkeit, zum Innovationsgrad und zum Beitrag zum Klimaschutz (s. Nr. 4.1, 4.4 und 7.1.2 der Richtlinie) und detaillierter Erläu

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 28.02.2024

Infobereiche