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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Online-Formulare

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Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Teilhabe am Arbeitsleben, Beantragung von sonstigen Hilfen durch Menschen mit Behinderung

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine sonstige Hilfe in Betracht kommen.

Beschreibung

Damit Sie als Mensch mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die sogenannten sonstigen Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. 

Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel 

  • der vorübergehende Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers
  • ein Mobilitätstraining
  • die Teilhabebegleitung

Wenn Sie hör- und sprachgeschädigt sind und im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Beschäftigungsverhältnis vorübergehend einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, werden die Kosten für diesen Einsatz übernommen.

Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und ein Mobilitätstraining notwendig ist, damit Sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurücklegen können, wird dieses Training gefördert.

Teilhabebegleitung

Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Die Begleitung übernehmen Bildungseinrichtungen im Auftrag der Agentur für Arbeit.

Die Teilhabebegleitung setzt sich aus 3 Modulen zusammen:

  • Modul 1 Berufliche Orientierung: Hier wird Ihnen geholfen, herauszufinden, welche Berufe und Tätigkeiten für Sie am besten passen. Berücksichtigt werden dabei Ihre Interessen, Ihre gesundheitliche und geistige Leistungsfähigkeit und auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Modul 1 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden. 
  • Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung: Sie werden unterstützt, einen konkreten betrieblichen Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Unter anderem bekommen Sie Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen und Sie werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Modul 2 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
  • Modul 3 Ausbildungs,- Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung: Sie bekommen Hilfe bei der Bewältigung des betrieblichen Alltags, zum Beispiel durch Beratungsgespräche bei Konflikten im Betrieb. Ziel ist, dass Sie dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch Ihr Übergang von Ausbildung in Beschäftigung kann unterstützt werden. 

Die Teilhabebegleitung setzt sich je nach Ihrem individuellen Bedarf aus einem oder mehreren Modulen zusammen. Jedes der 3 Module dauert maximal 6 Monate. Der Betreuungsumfang umfasst im gesamten Bewilligungszeitraum mindestens 2 Stunden pro Woche. Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, sind bis zu 8 Stunden pro Woche möglich. Über die gesamte Betreuungsdauer stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene sozial- und rehabilitationspädagogische Fachkräfte zur Seite.

Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Damit für Sie eine sonstige Hilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommt, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie müssen sich wegen einer Förderung oder Kostenerstattung an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Förderung beachten.

Verfahrensablauf

Damit Sie eine sonstige Hilfe bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
  • In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob eine sonstige Hilfe für Sie in Frage kommt.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Hilfe erforderlich ist, damit Sie am Arbeitsleben teilhaben können, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.

Fristen

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

Kosten

Keine

Zuständiges Amt

Agentur für Arbeit Würzburg
Schießhausstraße 9
97072 Würzburg
+49 931 7949-0
+49 931 7949-700
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 18.02.2023

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