:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung

Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung – zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen – erhalten.

Beschreibung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können

  • Maßnahmen oder Hilfsmittel erhalten, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder beziehungsweise weiter auszuüben oder
  • Leistungen zur Änderung Ihres Berufs

in Anspruch nehmen.

Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.

Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:

  • Kraftfahrzeughilfe
    Sie erhalten Zuschüsse für den Kauf eines Autos und/oder für die behindertengerechte Ausstattung Ihres Autos:
    • Bei der Anschaffung eines Autos erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 9.500 EUR.
    • Kosten für den behindertengerechten Umbau eines vorhandenen Autos werden komplett übernommen.
  • Übernahme von Kosten für die An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme
  • Übernahme von Kosten für eine Arbeitsassistenz
    Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Person, die Sie bei der Ausführung Ihres Berufs unterstützt. Die Kosten werden höchstens für 3 Jahre übernommen. Haben Sie danach weiteren Bedarf, finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.
  • Übernahme von Kosten für Hilfsmittel
    Hierunter fallen:
    • Kosten, die Sie zur Ausübung Ihres Berufs brauchen und/oder für den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz
    • Kosten für die Teilnahme an einer Maßnahme, die zur beruflichen Teilhabe beiträgt
    • Kosten für technische Arbeitshilfen wie zum Beispiel Bildschirmlesegeräte oder Software

Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:

  • Gründungszuschuss
    Wenn Sie eine Existenz gründen möchten, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. Ihre selbstständige Arbeit muss zu Ihrem Krankheitsbild passen und Ihnen ein Einkommen sichern.
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
    Eine Tätigkeit in einer WfbM kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
  • Leistungen zur beruflichen Anpassung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung
    Wenn Sie dabei Unterstützung durch begleitende Hilfen benötigen – wie zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung – wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt.


Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie

  • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger – wie zum Beispiel von der Unfallversicherung – haben.
  • verbeamtete Person, Soldatin, Soldat, Richterin oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können.
  • bereits eine Altersrente in Höhe von mindestens zwei Drittel der Vollrente beziehen oder beantragt haben.
  • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen.
  • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (sogenannte „Wartezeit von 15 Jahren“) oder
  • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
  • eine große Witwen oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten oder
  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
  • unmittelbar zuvor eine medizinische Leistung zur Rehabilitation von der Rentenversicherung bekommen haben, die allein nicht für den angestrebten Rehabilitationserfolg ausreicht.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten und können jederzeit einen Rehabilitationsantrag stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 1 Monat.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
    • Ob Ihr Rentenversicherungsträger einen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten benötigt, sollten Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Zuständiges Amt

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.03.2023

Infobereiche