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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK, Beantragung einer Zweitschrift

Auf Antrag kann eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG). 

Beschreibung

Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
  • Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
  • Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.

Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.

Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z. B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung)

Verfahrensablauf

Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage die angeforderten Dokumente.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert wird: Adoptionsnachweise
    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert wird: Nachweis der Namensänderung
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Kosten

Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Regionale Ergänzung - Online-Antrag zur Ausstellung einer Zweitschrift von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen (sowie damit verwandten zweckgebundenen Bestätigungen)

Online Verfahren

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
+49 931 4194-0
+49 931 4194-100
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2024

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