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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Geburtshilfe, Beantragung einer Förderung für Defizitausgleich für Krankenhaus

Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise und kreisfeie Städte, die Defizite kleinerer Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe ausgleichen.

Beschreibung

Zweck und Gegenstand

Zweck der Zuwendung ist eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im ländlichen Raum, die das Defizit einer in ihrem Gebiet gelegenen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Plankrankenhaus ausgleichen. Insgesamt soll damit die flächendeckende und qualitativ hochwertige geburtshilfliche Versorgung in Krankenhäusern gesichert und aufrechterhalten werden

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung gewährt.

Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 85 % der Summe, mit der sie in Erfüllung ihrer Sicherstellungsverpflichtung nach Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LKrO, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 GO das Defizit einer in ihrem Gebiet gelegenen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Plankrankenhaus im Sinne des Art. 5 Abs. 2 BayKrG ganz oder teilweise ausgeglichen haben, höchstens jedoch eine Million Euro pro Krankenhaus und Haushaltsjahr.

Voraussetzungen

Fördervoraussetzung sind relativ geringe Geburtenzahlen in Verbindung mit dem Status als Hauptversorger in der Region.

Weitere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Richtlinie unter „Rechtsgrundlagen“.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken schriftlich oder per E-Mail einzureichen.

Die Regierung von Oberfranken entscheidet über den Antrag und erteilt einen vorläufigen Zuwendungsbescheid. Nach Ablauf des im Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraums ist vom Antragssteller innerhalb eines halben Jahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis wird von der Regierung von Oberfranken geprüft. Anschließend wird ein Schlussbescheid mit der endgültigen Zuschusssumme erlassen. Nachdem der Bescheid Rechtskraft erlangt hat, wird der Zuschussbetrag ausbezahlt.

Fristen

Antragsfrist ist der 30.September des Folgejahres, in dem das Defizit entstanden ist.

Bearbeitungsdauer

12 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Die zu erbringenden Unterlagen sind in der Richtlinie definiert. Es sind insbesondere die folgenden Unterlagen vorzulegen:
    • Nachweis des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe durch eine testierte Trennungsrechnung (entsprechend der Vorgaben des Art. 5 Abs.1 - 4 und 9 des DAWI-Freistellungsbeschluss sowie der Vorschriften der Anlage 4 der Krankenhaus-Buchf

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 27.06.2023

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