:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Fahrlehrerwesen, Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals

Der Rahmenlehrplan für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals muss genehmigt werden.

Beschreibung

Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen.

Der Rahmenlehrplan für diesen Fortbildungslehrgang bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.

Voraussetzungen

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang wird erteilt, wenn

  • ein sachgerechter Rahmenlehrplan vorgelegt wird, der geeignet ist, die im Zuge der Fahrschulüberwachung für die Beurteilung der pädagogischen Qualität erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu wiederholen,
  • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.

Hinweise

Das Fortbildungskonzept für Sachverständige der Fahrschulüberwachung sollte insbesondere folgende Themen, die von geeigneten Referenten vermittelt bzw. moderiert werden, zum Inhalt haben:

  • Erfahrungsaustausch
  • Neuerungen im Straßenverkehrs- und Fahrlehrerrecht
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Bewertung von Unterrichten (Kriterien und Gewichtung)

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals gilt im gesamten Bundesgebiet.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 3 Montae

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, anderweitige Anerkennungen)
  • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung (ggf. beruflicher Lebenslauf, Studium, Führerschein, Fahrlehrerschein, sonstige Abschlüsse/Urkunden/Fortbildungen)
  • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
  • Rahmenlehrplan

Kosten

Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.06.2023

Infobereiche