Leistungen
Konversionsmanagement, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern unterstützt die Umsetzung von Projekten durch Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte. Dadurch sollen die sozioökonomischen Auswirkungen der bestehenden und ehemaligen Standorte der Bundeswehr und der US-Streitkräfte ausgeglichen werden. Die Projektförderung soll damit zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt und umgesetzt werden.
Gegenstand
Gefördert werden innovative, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
- Demografischer Wandel
- Wettbewerbsfähigkeit
- Siedlungsentwicklung
- Regionale Identität
- Klimawandel
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Bei bestehenden Standorten der Bundeswehr und der US-Streitkräfte kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungs- und Serviceleistungen.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt grundsätzlich maximal 150.000 Euro pro Projektjahr.
Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen mit einem maximalen Förderbetrag von 50.000 Euro pro Projektjahr und bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach dem räumlichen Wirkungskreis des Projektes.
Voraussetzungen
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Erforderlichkeit, dass die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist und dass die umzusetzenden Förderprojekte im direkten Kontext zu diesen Auswirkungen stehen
- Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen
- Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien
- Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen
- Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung
- Entwicklung und Durchführung der Projekte durch die Regionale Initiative
- Zuwendungsfähige Mindestausgaben von mehr als 10.000 Euro je Projekt und mehr als 25.000 Euro je Antrag
- Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum
- Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und den zuständigen Beauftragten für Regionalmanagement und regionale Initiativen bei der jeweiligen Bezirksregierung vor Antragstellung
- Antragstellung unter Verwendung der Musterformulare
Verfahrensablauf
Beratung
Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionalen Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative.
Antragstellung
Der abgestimmte Antrag ist postalisch in zweifacher Ausfertigung und digital beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen sowie digital bei der zuständigen Bezirksregierung.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Förderabwicklung
Die zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist einmal jährlich eine Lenkungsgruppensitzung einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.
Hinweise
Fristen
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Handlungskonzept
- Formdatenblätter zu Projekten und Finanzierung
- Subventionserklärung