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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Informations- und Kommunikationstechnik, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Gegenstand

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Hardware- und Softwareengineering,
  • Daten- bzw. Wissensmanagement,
  • Mensch-Maschine-Kommunikation,
  • Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
  • Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z. B. Energie, Mobilität u. a.),
  • Automatisierung und intelligente Produktion,
  • Kommunikationsnetze,
  • Technische IT-Dienstleistungen,
  • IT-Sicherheit,
  • Künstliche Intelligenz,
  • Quantentechnologie.

Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung der oben genannten Fragestellungen in den Bereichen

  • industrielle Forschung,
  • experimentelle Entwicklung

nach Art. 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 Buchst. b und c Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.

Zuwendungsfähig Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität für die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens beträgt:
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.

Voraussetzungen

Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren. An einem Verbundvorhaben sollen mindestens zwei Unternehmen, davon mindestens ein mittelständisches Unternehmen und ggf. eine Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung, beteiligt sein.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die Durchführung der Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
  • Die Vorhaben müssen sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Verfahren müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
  • Die Vorhaben müssen in ihren wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
  • Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einschlägige fachliche Erfahrungen aufweisen und über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügen.
  • Antragsteller bzw. Projektbeteiligte aus der gewerblichen Wirtschaft müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 AGVO möglich.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
Darüber hinaus wird auf die Förderrichtlinie (siehe "Rechtsgrundlagen") verwiesen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim Projektträger (siehe unter "Für Sie zuständig") schriftlich einzureichen, der die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Die Bewilligung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Fristen

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden, sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung hängt maßgeblich von der Qualität des Antrags und der Zusammenarbeit des Antragstellers mit dem Projektträger ab. Sie kann von einigen Monaten bis zu einem knappen Jahr reichen. Die Bearbeitung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dauert maximal vier Wochen.

Zuständiges Amt

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH München
Heimeranstr. 37
80339 München
+49 89 5108963-0
+49 89 5108963-19
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 18.01.2024

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