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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Anonyme IP-Adressen
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Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Verwaltungsrechtsprechung, Information und Beratung von Behörden

Die Landesanwaltschaft informiert die bayerischen Behörden über die jeweils neueste Verwaltungsrechtsprechung, beteiligt sich an der Umsetzung der Prozesserkenntnisse für die Verwaltung und steht den Behörden für alle gerichtlichen Rechtsfragen zur Verfügung.

Beschreibung

Arbeitsschwerpunkte der Landesanwaltschaft sind:

  1. Beratung / Mitarbeit im konkreten Streitfall

    Die Landesanwälte tauschen sich mit den Bediensteten der beteiligten Behörden anlassbezogen über die jeweiligen Sach- und Rechtsprobleme aus und stehen damit über die Prozessvertretung hinaus zur Beratung zur Verfügung.

  2. Rechtsprechungsdienst – direkt sowie im Internet, auch via Twitter

    Neue Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können sofort nach ihrem Erlass in anonymisierter Form von Behörden und Amtspersonen direkt bei der Landesanwaltschaft angefordert werden (Übermittlung nur elektronisch).

    Als ständiger aktueller Rechtsprechungsservice sind neueste Entscheidungen, insbesondere des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs, in den Internetauftritt der Landesanwaltschaft eingestellt ("Wichtige neue Entscheidungen"). Sind keine Leitsätze vorhanden, so werden Orientierungssätze erstellt und gegebenenfalls weiterführende Hinweise zu den Konsequenzen gegeben.

    Diesem Informationsservice können Sie auch über Twitter folgen (@LA_Bayern). Via Twitter werden Sie von der Veröffentlichung einer "Wichtigen neuen Entscheidung" benachrichtigt und können über einen Link hierauf zugreifen.

  3. Konzeptionelle Umsetzungsarbeit

    Die Landesanwaltschaft hat bei ihrer Vertretungstätigkeit in zweiter und dritter Instanz den jeweiligen Streitstoff zu durchdringen, die fachlichen und rechtsdogmatischen Konsequenzen herauszufiltern und einzuschätzen. Sie ist deshalb nicht nur Prozessbehörde, sondern notwendigerweise ein mitdenkender und mitagierender Teil der Verwaltung. Sie erörtert die Konsequenzen mit den dafür zuständigen Behörden, insbesondere den Ministerien, welche dann den Verwaltungsvollzug entsprechend steuern.

Zuständiges Amt

Landesanwaltschaft Bayern
Ludwigstr. 23
80539 München
+49 89 2130-280
+49 89 2130-399
Landesanwaltschaft Bayern (siehe BayernPortal)
Stand: 06.12.2023

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