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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.

Beschreibung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.

Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für

  • Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
  • Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
  • Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.

Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.

Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.

Voraussetzungen

Beispielsweise:

  • Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
  • Eintragung in Handwerksrolle

Fristen

keine

Regionale Ergänzung - Fluorierte Treibhausgase - Befreiung von technischer oder handwerklicher Ausbildung

Online Verfahren

Handwerkskammer für Unterfranken

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
+49 931 4194-0
+49 931 4194-100
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
+49 931 30908-0
+49 931 30908-53
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.01.2024

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