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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Rechtsdienstleistungen, Registrierung bei dauerhafter Erbringung

Die dauerhafte Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Inkasso, Rentenberater und Rechtskundiger in einem ausländischen Recht) in Deutschland muss registriert werden.

Beschreibung

Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Inkasso, als Rentenberater und als Rechtskundiger in einem ausländischen Recht erbringen möchten (registrierte Personen), bedürfen hierzu einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Antrag ist an die Registrierungsbehörde zu richten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, theoretische und praktische Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 12 Abs. 1 RGD)

Die theoretische Sachkunde ist bei der zuständigen Stelle anhand von Zeugnissen nachzuweisen. Die praktische Sachkunde setzt in der Regel eine mindestens zwei Jahre unter Anleitung erfolgte Berufsausübung oder praktische Berufsausbildung voraus. Hiervon müssen im Falle der beabsichtigten Erbringung von Inkassodienstleistungen in der Regel zwölf Monate und im Falle der beabsichtigen Erbringung von Rentenberatungsleistungen 18 Monate im Inland erfolgen.

Ist die antragstellende Person berechtigt, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz Inkassodienstleistungen oder Rentenberatungsleistungen zu erbringen oder einen vergleichbaren Beruf auszuüben, so kann die Sachkunde auch durch einen mindestens sechsmonatigen Anpassungslehrgang nachgewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person einen Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis im Sinne des Art. 11 Buchstabe b, c, d, oder e der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorlegen kann. Über die Einzelheiten hierzu informiert die zuständige Stelle.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet über einen Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz spätestens drei Monate nach Eingang aller erforderlichen Antragsunterlagen. Im Einzelfall kann die Bearbeitungsfrist ggf. verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Während der Dauer der Berufstätigkeit muss eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall

Kosten

Für die Registrierung fällt eine Gebühr in Höhe von 150 Euro, für den Widerruf oder die Rücknahme der Registrierung eine Gebühr in Höhe von 75 Euro an (Nrn. 1110 und 1112 des Gebührenverzeichnisses zum Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG). Die Gebühren können mittels Überweisung (auch per Online-Banking) bezahlt werden.

Zuständiges Amt

Landgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
+49 6021 398-0
+49 9621 96241-0195
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.02.2024

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