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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung der Kostenübernahme

Sie können die Übernahme der Kosten für die Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. 

Beschreibung

Wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung längere Zeit nicht arbeiten konnten, haben Sie Anrecht auf Unterstützung bei Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen Sie dabei unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. 
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist.

Normalerweise werden die Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. In einigen Fällen sind auch eine Berufsgenossenschaft oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bei der Belastungserprobung handelt es sich um eine Untersuchung, bei der Fachleute Ihre gesundheitliche Belastbarkeit ermitteln. Anhand verschiedener Fragen und Tests soll festgestellt werden:

  • wie leistungsfähig Sie körperlich, psychisch und geistig sind,
  • wie gut Sie sich an verschiedene soziale Situationen anpassen können und 
  • worin Ihre Stärken liegen.

Die Belastungserprobung soll zeigen, ob Sie auf Dauer belastbar genug sind, um in Ihren alten Beruf zurückzukehren, oder ob Sie einen neuen angemessenen Beruf ergreifen müssen. 

Als Arbeitstherapie gilt die Einübung konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben zur Ausbildung und Förderung von

  • Handfertigkeiten,
  • handwerklich-technischen Fähigkeiten oder
  • geistig-psychischen Befähigungen, zum Beispiel Interesse, Selbstvertrauen, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft.

Ziele der Arbeitstherapie sind 

  • die Verbesserung der Belastbarkeit 
  • die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für Ihre berufliche Wiedereingliederung erforderlich sind. 

Die Arbeitstherapie setzt ein, wenn eine berufliche Eingliederung zum Zeitpunkt der Belastungserprobung noch nicht möglich ist.

Wenn Sie an einer von Ihrer Krankenkasse finanzierten Belastungserprobung oder Arbeitstherapie teilnehmen, erhalten Sie in diesem Zeitraum weiter Krankengeld.

Voraussetzungen

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Belastungserprobung und die Arbeitstherapie, wenn:

  • diese ärztlich verordnet ist und
  • kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. In den meisten Fällen übernehmen die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) oder die Agentur für Arbeit die Kosten. Sind diese nicht zuständig, finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Belastungserprobung oder Arbeitstherapie können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Lassen Sie sich ein ärztliches Gutachten ausstellen, in dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Belastungserprobung oder eine Arbeitstherapie empfiehlt.
  • Reichen Sie das ärztliche Gutachten zusammen mit Ihrem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse hat nun 2 Wochen Zeit zu prüfen, ob sie zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, leitet Ihre Krankenkasse Ihren Antrag an den zuständigen Träger weiter.
  • Wird die Kostenübernahme bewilligt, stellt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Kostenzusage aus. Außerdem kann Ihnen Ihre Krankenkasse die Einrichtungen nennen, mit denen sie einen Vertrag geschlossen hat.
  • Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, legen Sie dieser die Kostenzusage vor. In vielen Fällen übermittelt die Krankenkasse die Kostenzusage auch direkt an die jeweilige Einrichtung.
  • Die Kosten der Belastungserprobung oder der Arbeitstherapie werden nun von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 6 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ihre Krankenkasse informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind, zum Beispiel ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen. 

Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Zuständiges Amt

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 29.09.2022

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