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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Bekanntmachungsportal, Abruf von Informationen über Vergaben

Im Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) können Unternehmen nach Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern in Bayern suchen, die von staatlichen und kommunalen Vergabestellen hier veröffentlicht wurden.

Beschreibung

Das Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) dient der Publikation von Vorinformationen sowie von Vergabe- und Zuschlagsbekanntmachungen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Kommunale und staatliche Auftraggeber sowie staatsnahe Einrichtungen und Fördermittelempfänger können veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren kostenlos im Portal veröffentlichen. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge. Des Weiteren unterstützt das Portal Vergabestellen bei der Erstellung der Meldungen nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).

Die Bekanntmachungen können nach Verfahrenstyp, Region, CPV-Klassifizierungen und weiteren verfahrensrelevanten Werten gefiltert werden sowie nach Vergabeordnung, Vergabestelle, Fristdatum und Publikationsdatum gruppiert werden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, um auf der Plattform recherchieren zu können.

Bei BayVeBe handelt es sich um ein reines Bekanntmachungsportal, in das keine Anwendungen zur Abgabe von Angeboten durch Bieter integriert sind. Es finden sich hier lediglich Verlinkungen auf Vergabeportale wie z. B. www.auftraege.bayern.de (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen").

Hinweise

Hinweise für staatliche und kommunale Vergabestellen

Staatliche und kommunale Vergabestellen können Informationen zu ihren Vergaben auf BayVeBe veröffentlichen und so ihren Veröffentlichungspflichten (z. B. aus § 30 UVgO) nachkommen. Voraussetzung für die kostenlose Nutzung ist eine erfolgreiche Registrierung der Vergabestelle. 

Die Vergabestellen können die Vergabeplattform auch über Schnittstellen nutzen. Die Vergabestelle muss die Offenlegung der Schnittstelle beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - IT Dienstleistungszentrum Bayern - beantragen.

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in den Bekanntmachungen ist die einstellende Vergabestelle zuständig. 

Wesentliche Metadaten zu Bekanntmachungen laufender Vergabeverfahren über nationale Vergaben gemäß § 28 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung bzw. § 12 Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) der bayerischen staatlichen und kommunalen Verwaltung werden an den nationalen Bekanntmachungsservice (BKMS) weitergeleitet.

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
+49 89 2306-0
+49 89 2306-2808
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 10.09.2024

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