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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Versand von Alkoholerzeugnissen, Beantragung einer Erlaubnis als Steuervertreterin oder Steuervertreter

Versandhändler aus einem anderen EU-Staat können versteuerte Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern. Wenn Sie für diese Person oder das Unternehmen als Steuervertreterin oder Steuervertreter handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Sie können in Deutschland als Steuervertreterin oder Steuervertreters eines Versandhändlers tätig sein, der nicht in Deutschland ansässig ist.

Versandhändler ist, wer versteuerte Alkoholerzeugnisse aus dem EU-Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert.

Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern will, kann eine im Steuergebiet ansässige Person als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen, bevor die erste Lieferung stattfindet.

Als Steuervertreterin oder Steuervertreter des Versandhändlers müssen Sie schriftlich eine Erlaubnis bei dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dabei müssen Sie eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer abgeben.

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie
    • ordnungsgemäß Buch und
    • stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Sie müssen eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer leisten.
  • Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis als Steuervertreterin oder als Steuervertreter eines Versandhändlers können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:

  • Rufen Sie die Seite des "Zoll-Portals" auf. Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig.
    • Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist ein Login erforderlich. Dafür können Sie nutzen:
      • ELSTER
      • Personalausweis
      • BundID
  • Für Unternehmen: einmalige Registrierung eines Geschäftskundenkontos oder Benutzerkontos zur Zuordnung zu einem bestehenden Geschäftskundenkonto unter www.zoll-portal.de.
  • Login mit "ELSTER"
  • "ELSTER" steht Unternehmen beim Zoll-Portal zur Verfügung; hierfür ist ein Benutzerkonto unter www.elster.de erforderlich; Unternehmen müssen dieses auf Basis ihrer Steuernummer erstellt haben.
  • Sie können "ELSTER" bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
  • Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
  • Wählen Sie das Formular 2753 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis".
  • Füllen Sie das Formular online aus und schicken Sie es ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid digital abrufen.

Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Laden Sie die erforderlichen Formulare über die Internetseite der Zollverwaltung herunter.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Steuervertreterin oder Steuervertreter eines Versandhändlers stellen.

Der Versandhändler muss Sie vor der ersten Lieferung als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes Einzelfalles ab. Die Angabe einer einheitlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Hauptantrag "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis"
    • "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers Warenverzeich

Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen keine Kosten an. Die Sicherheitsleistung für die voraussichtlich anfallende Alkoholsteuer ermittelt das Hauptzollamt individuell.

Zuständiges Amt

Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
+49 9721 6464-0
+49 9721 6464-1800
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 05.08.2024

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