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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Sport, Beantragung einer Förderung für den außerschulischen Sport

Sport außerhalb der Schulen und Hochschulen wird aufgrund seiner vielfältigen positiven gesellschaftlichen und gesundheitlichen Funktionen staatlich gefördert.

Beschreibung

In Anerkennung der Autonomie des Sports unterstützt der Freistaat Bayern förderwürdige Zielsetzungen der Sportvereine und Sportfachverbände. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Sportstätten und die finanzielle Unterstützung von qualifizierten Übungsangeboten der Vereine (weiterführende Informationen siehe "Sport; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins (Vereinspauschale)" und "Sport; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau" unter "Verwandte Themen").

Aufgrund der anerkannten Vorbildwirkung erfolgreicher Spitzensportlerinnen und -sportler ist die Förderung des Nachwuchsleistungssports ein weiterer Bereich des staatlichen Engagements.

Im Bereich des außerschulischen Sports arbeitet das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration mit den jeweiligen Dachorganisationen des Sports (dem Bayerischen Landes-Sportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern und dem Oberpfälzer Schützenbund) eng zusammen.

Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Sportministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat Bayern durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration vertreten ist.

Beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration kann vom Sportfachverband eine Förderung der Organisationskosten für bedeutende Sportveranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften sowie vergleichbarer internationaler Veranstaltungen beantragt werden.

Die Zuwendungen im Rahmen der Förderungen des Sportbetriebs der Vereine (sog. Vereinspauschale) werden durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ausgereicht und sind auch dort zu beantragen (siehe "Sport; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins (Vereinspauschale)" unter "Verwandte Themen"). Die Gewährung einer Förderung für den Sportstättenbau der Vereine sind beim zuständigen Dachverband zu beantragen (siehe "Sport; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau" unter "Verwandte Themen").Staatliche Fördermittel für Sportfachverbände werden über den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. an seine Mitgliedsverbände auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien nach Verteilungsschlüsseln ausgereicht, die durch den Sport selbst erarbeitet und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration genehmigt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration (siehe "Weiterführende Links").

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
+49 89 2192-01
+49 89 2192-12225
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.09.2022

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