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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Zivil-militärische Zusammenarbeit, Informationen zur Abstimmung

Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.

Beschreibung

Neben den im Bevölkerungsschutz zuständigen Stellen kann die Bundeswehr bei Bedarf einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten. Vor allem subsidiäre Hilfeleistungen bei Katastrophen oder anderen großen Schadensereignissen sind hier von Bedeutung. Kommen die zuständigen Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung dieser Ereignisse zu der Erkenntnis, dass eine Hilfeleistung durch die Bundeswehr erforderlich ist, können sie deren Unterstützung durch Personal oder Material im Rahmen eines Amtshilfeersuchens anfordern.

Damit im Bedarfsfall bereits Klarheit über die möglichen Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr herrscht, ist eine regelmäßige, ebenengerechte Abstimmung zwischen den zuständigen militärischen und zivilen Stellen von entscheidender Bedeutung. Diesem Anliegen Rechnung tragend entspricht die vertikale Gliederung der Bundeswehr in Landeskommando, Bezirksverbindungskommando (BVK) und Kreisverbindungskommando (KVK) im Wesentlichen der Gliederung der bayerischen Katastrophenschutzbehörden in Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden. Neben den konkreten Planungen im Hinblick auf mögliche Einsatzszenarien soll damit auch ein Informationsaustausch in allen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse ermöglicht werden.

Eine Schlüsselrolle in der zivil-militärischen Zusammenarbeit nehmen die Reservisten ein. Sie beraten als Beauftragte der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) zivile Behörden und Organisationen in allen Fragen der militärischen Katastrophenhilfe. Im Freistaat Bayern stehen sie in den Landkreisen und kreisfreien Städten den Kreisverbindungskommandos sowie in den Regierungsbezirken den Bezirksverbindungskommandos vor, die durch das Landeskommando Bayern geführt werden. Damit sind sie die Ansprechpartner für Landräte, Oberbürgermeister und Regierungspräsidenten und übernehmen die wichtige Funktion als Mittler zwischen militärischer und ziviler Seite.

Zuständiges Amt

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 17.11.2023

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