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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Integrationsprojekte, Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ sowie „Lebenswirklichkeit in Bayern“.

Beschreibung

Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wesentlicher Faktor der Integration, weshalb der Freistaat Bayern in diesem Bereich die Durchführung vielfältiger Angebote fördert.

Zweck

Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.

Gegenstand

Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung. Hierunter fallen unter anderem Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Verfahrensablauf

Antragstellung

Der Antrag ist zunächst zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) einzureichen.

Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Hinweise

Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.

Fristen

Die Antragstellung soll in der Regel zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

Regionale Ergänzung - Integrationsprojekte, Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung

Online Verfahren

Regierung von Mittelfranken

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
+49 89 2192-01
+49 89 2192-12225
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 04.04.2024

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