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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
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  • Device Identifier
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Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Ort der Verarbeitung

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Kraftstoffpreise, Beantragung der Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten

Wenn Sie Verbraucher über die aktuellen Preisdaten von Kraftstoffen an Tankstellen informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten erhalten.

Beschreibung

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhebt die Kraftstoffpreisdaten öffentlicher Tankstellen in Deutschland in Echtzeit und stellt diese Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten zum Zweck der Verbraucherinformation zur Verfügung.
Personen und Unternehmen, die die Kraftstoffpreise an öffentlichen Tankstellen festlegen, sind verpflichtet, Preisänderungen bei den gängigen Kraftstoffsorten E5, E10 und Diesel in Echtzeit an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gibt die eingehenden Preisdaten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weiter.
Um als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten zugelassen zu werden und so die Daten erhalten zu können, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie die

  • von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwenden, um Verbraucher von Kraftstoffen über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren und
  • die Verbraucherinformation über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise
    • auf Dauer anlegen,
    • mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlichen und
    • nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränken.

Neben den erforderlichen Unterlagen müssen Sie Ihre folgenden Informationen angeben:

  • Name des Antragstellers
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Bezeichnung Ihres Verbraucher-Informationsdienstes
  • Name einer Kontaktperson und
  • deren Telefonnummer

falls vorhanden:

  • Telefaxnummer
  • Name des gesetzlichen Vertreters oder des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
    • dessen Adresse und
    • Telefonnummer und
    • Telefaxnummer und
    • E-Mail-Adresse.

Ihren Antrag auf Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe können Sie Sie formlos schriftlich per Post beim Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einreichen.

Voraussetzungen

Eine Zulassung können beantragen:

  • Personen und Unternehmen, die glaubhaft machen, dass:
    • die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwendet werden, um Verbraucher von Kraftstoffen über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren und
    • die Verbraucherinformation über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise
      • auf Dauer angelegt ist,
      • mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlicht wird und
      • nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränken.

Hinweis:
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten kann die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe – je nach den Umständen des Einzelfalles – von der Weitergabe der Daten absehen oder die Zulassung entziehen.

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie formlos schriftlich beim Bundeskartellamt Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einreichen.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie die Unterlagen zusammen mit einem formlosen, sowie unterschriebenen Antrag per Post an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
  • Das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe prüft Ihre Unterlagen.
  • Sollte die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe noch Rückfragen haben, wird sie Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe über Ihren Zulassungsantrag.
  • Sollten über Ihren Antrag positiv entschieden werden, erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten.
  • Liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • kurze Vorstellung Ihrer Person beziehungsweise Ihres Unternehmens, für welches Sie die Zulassung als Verbraucher-Informationsdienst beantragen
    • ausführliche Darstellung Ihres (geplanten)

Kosten

keine

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Zuständiges Amt

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
+49 228 9499-0
+49 228 9499-400
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.02.2023

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