:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Energieeffizienz, Beantragung eines Zuschusses für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Abwärmenutzung,
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
  • energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der eingesparten Energie ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen):
    • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • maximal EUR 700 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen):
    • bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • maximal EUR 500 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation,
  • Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch einen externen Energieberater.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen beantragen).

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • das Einsparkonzept muss ein Energieberater erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen ist
  • die Kosten Ihrer Maßnahme dürfen sich ohne Förderung erst nach mindestens 2 Jahren durch die eingesparten Energiekosten refinanzieren
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden

Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.

 

 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Füllen Sie das elektronische Formular für den Antrag auf der Internetseite des BAFA aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Upload-Bereich hoch und schicken Sie den kompletten Antrag ab.
  • Sie bekommen direkt eine E-Mail, dass Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist.
  • Das BAFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann vom BAFA per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird.
  • Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie die Durchführung nachweisen. Dazu füllen Sie online einen Nachweis auf der Internetseite des BAFA aus. Sie müssen im Upload-Bereich noch folgende Unterlagen hochladen:
    • eine Bestätigung vom Energieberater, dass die Maßnahmen entsprechend dem Einsparkonzept umgesetzt wurden,
    • die Rechnungen der Maßnahme.
  • Schicken Sie den kompletten Nachweis ab.
  • Wenn das BAFA Ihren Nachweis geprüft hat, bekommen Sie Ihren Zuschuss.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim BAFA im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zusätzlich Zuschüsse beantragen.

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Monate

Hinweise:
Sie können mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie einen Bescheid über die Bewilligung bekommen haben.
Wenn Sie dennoch früher beginnen wollen, dann können Sie dies mit dem „Antragsformular vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beantragen. Sie müssen aber warten, ob der Antrag genehmigt wird, bevor Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Formular „Einsparkonzept“
    • je nach Art der Förderung:
      • „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung

    oder

    • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
    • Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)

Kosten

  • keine

Zuständiges Amt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
+49 6196 908-0
+49 6196 908-496
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 31.01.2023

Infobereiche