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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften, Beantragung einer Genehmigung

Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Für den Eingang, die Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Erste Anlaufstelle ist immer das örtlich zuständige Veterinäramt. Alle Eingänge aus Drittländern müssen bei Erstberührung mit einem EU-Staat über eine veterinäre Grenzkontrollstelle erfolgen.

Der Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Falls Bescheinigungen nach vorgegebenen Mustern beigefügt werden müssen, kann das örtlich zuständige Veterinäramt Auskunft darüber geben.

Alle Anmeldungen für Sendungen tierischen Ursprungs aus Drittländern müssen in TRACES NT vorgenommen werden. TRACES-NT ist eine Web-Anwendung, mit deren Hilfe eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten und Transporten tierischer Produkte erreicht werden soll. TRACES-NT basiert auf personalisierten Zugängen. Dies bedeutet, dass jeder Speditionsmitarbeiter ein Benutzerkonto (EU-Login) in TRACES-NT benötigt, wenn er in TRACES-NT arbeiten und GGEDs erstellen möchte. Sofern noch nicht vorhanden, ist ein entsprechender Zugang zum System anzulegen.

Hinweise

Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Das Verbringen von Tieren und Waren aus Drittländern bezeichnet man als Eingang. Drittländer sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.

Unter Durchfuhr werden eingegangene Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.

Vor jedem Verbringen, jedem Eingang oder jeder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.

Fristen

Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten. Bei der Abwicklung des Handels, z.B. eines Tiertransports, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten auftreten, über die das örtlich zuständige Veterinäramt Auskunft gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Online Verfahren

Kosten

Die Gebühren sind von Einzelfall abhängig und sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.04.2024

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