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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Künstlersozialabgabe, Beantragung der Korrektur der Entgeltmeldung

Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihre Entgeltmeldung eine veränderte Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergibt.

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die KSK oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der KSK bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der KSK eine Abrechnung erhalten. 

Die KSK berechnet Ihre Künstlersozialabgabe neu, wenn sich Ihre Meldung und damit auch die Abrechnung nachträglich als falsch erweisen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Korrekturmeldung für das betreffende Jahr oder die betroffenen Jahre bei der KSK ein: 

  • Das Formular „Korrektur-Meldebogen“ können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
  • Schicken Sie Ihre Korrekturmeldung formlos per Post oder Telefax oder auch per E-Mail an die KSK. 
  • Bitte begründen Sie kurz, warum eine Korrektur erforderlich ist.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben. 
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.

Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist: 

  • Sie erhalten von der KSK eine neue Abrechnung. 
  • Die Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen wird ebenfalls angepasst.
  • Ergibt sich aus der neuen Abrechnung eine Nachzahlung, müssen Sie diese an die KSK leisten. 
  • Sollte sich aus der neuen Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet Ihnen die KSK diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.

Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:

  • Ihre Abrechnung kann nicht geändert werden. 
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem die KSK Ihre Korrekturmeldung ablehnt.

Hinweise

Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische/publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel 

  • Gagen, 
  • Ankaufspreise, 
  • Honorare, 
  • Lizenzen, 
  • Sachleistungen, 
  • Auslagen (Kosten für Telefon und Ähnliches) und
  • Nebenkosten (für Material und Ähnliches).

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören 

  • die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer; 
  • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln; 
  • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter; 
  • Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden; 
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen; 
  • die „Übungsleiterpauschale“; 
  • nachträgliche Vervielfältigungskosten.

Fristen

Sie können Ihre Meldung zur Künstlersozialabgabe innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit korrigieren. Diese Frist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Künstlersozialabgabe für das jeweilige Jahr gezahlt geworden ist.

Beispiel: 

  • Ihre Entgeltmeldung für das Jahr 2020 ist zum 31.03.2021 einzureichen. 
  • Die Frist für Ihre Korrekturmeldung für das Jahr 2020 endet am 31.12.2025. 
  • Ihre Meldung für das Jahr 2020 kann ab dem 01.01.2026 nicht mehr korrigiert werden.

Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig. 

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

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