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Gemeinde Sonderhofen

Regionalbudget 2024 – Es geht weiter!

Artikel vom 18.07.2023

(27.07.2023 – Fränkischer Süden) Auch im Jahr 2024 möchte die ILE „Fränkischer Süden“ wieder Kleinprojekte mit dem Förderprogramm „Regionalbudget“ unterstützen. Antrags-Originale können ab sofort bis Freitag, 03. November 2023, bei der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt eingereicht werden.

 

Die offizielle Bekanntmachung Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte finden Sie auf der Website der ILE Fränkischer Süden. Ebenso finden Sie hier alle Unterlagen und Vorlagen, welche im Laufe des Projektprozesses von Bedeutung sind www.fraenkischer-sueden.de

 

Ein Blick in die Unterlagen kann bereits viele Fragen beantworten.

 

Wichtiger Hinweis: Je genauer der Antrag, desto größer die Chance auf eine gute Bewertung. Die besten und passendsten Projekte qualifizieren sich für eine Förderung. D. h. reichen Sie mit Ihrer Förderanfrage unbedingt eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein, wählen Sie einen inhaltsreichen Projekttitel und achten Sie darauf, dass Ihre Idee zu den Projektauswahlkriterien passt.

 

Regionalbudget? Schon mal gehört – aber kommt meine Idee für eine Förderung infrage?

Das „Regionalbudget“ ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 90.000 EUR und einem Eigenanteil der ILE-Gemeinden von 10 % sprich maximal 10.000 EUR zusammen.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Wichtig ist: Die Förderung beträgt bis zu 80 %, maximal jedoch 10.000 EUR.

 

Grundsätzlich kann ein großer Strauß an Maßnahmen durch das „Regionalbudget“ gefördert werden – vorausgesetzt das Projekt erfüllt die Grundvoraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung und wird vom Entscheidungsgremium ausgewählt.

 

Der Weg zur Förderung

Sollte eine Projektidee förderfähig sein, kommt es zur Antragstellung und der Prüfung der Förderwürdigkeit. Sobald alle Antragsunterlagen vorliegen, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Anhand von Auswahlkriterien wird das Gremium entscheiden, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss und der schriftlichen Vertragsschließung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt, stellvertretend für die Interkommunale Allianz Fränkischer Süden, und dem/der Projektträger*in darf schließlich mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.

 

Folgende wichtige Termine sind zwingend einzuhalten:

  • Abgabe der Förderanfrage spätestens am: Freitag, 03.11.2023
  • Das Projekt muss bis spätestens Freitag, 20.09.2024, durchgeführt und einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben realisiert sein.
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): Dienstag,01.10.2024
  

Als Ansprechpartnerin steht zur Verfügung:

ILE-Umsetzungsbegleitung Kira Schmitz, Telefonnummer: 09334-808-47, kira.schmitz(@)giebelstadt.de

http://www.sonderhofen.de//rathaus-service/das-rathaus-informiert