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Gemeinde Sonderhofen

Bauleitplanung 1. Änderung „Eselsberg II“ (Sonderhofen)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 1. Änderung „Eselsberg II“ im Ortsteil Sonderhofen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat von Sonderhofen hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 den Entwurf des Bebauungsplans 1. Änderung  „Eselsberg II“ mit Begründung in der Fassung vom 28.01.2021 gebilligt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Eselsberg II“ ist die Richtigstellung der Textlichen Festsetzungen über die Höhe der baulichen Anlagen.

Es wird bei der 1. Änderung des Bebauungsplans „Eselsberg II“ das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.

Der Entwurf des Bebauungsplans 1. Änderung „Eselsberg II“ wird mit seiner Begründung in der Zeit vom

 09.02.2021  bis  10.03.2021

 in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Aub, Marktplatz 1, 97239 Aub, Zimmer 14, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Dienstag von 13:30 bis 18 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken, Hinweise und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Sonderhofen unter dem Link  www.Sonderhofen.de/leben-wohnen//bauleitplanverfahren/ eingestellt und können dort heruntergeladen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie einer Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Nutzung bereit.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangeben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formballt „Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Sonderhofen, den 29.01.2021
Heribert Neckermann
1. Bürgermeister
Gemeinde Sonderhofen

Hier können Sie die Begründung sowie die Festsetzungen einsehen.

 

Aufstellung Bebauungsplan SO Erholung und Gastronomie "Bamberger Biergarten"

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Erholung und Gastronomie „Bamberger Biergarten“; Öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs.3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); Bekanntmachung der erneuten Auslegung / förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren gem. § 4 a BauGB

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Sonderhofen am 24.09.2019 wurde der geänderte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Erholung und Gastronomie „Bamberger Biergarten“ gebilligt und die erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die erneute verkürzte Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.10.2019 bis 25.10.2019. Hier ist es zu einem Verfahrensfehler gekommen. Die Planunterlagen der öffentlichen Auslegung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Aub, waren nicht identisch mit den Planunterlagen, die für die Öffentlichkeit ins Internet auf die Homepage der Gemeinde Sonderhofen gestellt wurden. Dieser Verfahrensfehler ist jedoch nach § 214 Abs.1 Nr.2 BauGB durch eine Wiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs.3 BauGB heilbar.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.11.2019 wurde deshalb der geänderte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Erholung und Gastronomie „Bamberger Biergarten“ noch einmal gebilligt und die Wiederholung der verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Zur Heilung des Verfahrensfehlers ist daher der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auszulegen.

Die Planung ergibt sich aus den Planentwürfen vom 24.09.2019 u. 14.11.2019 und erstreckt sich über die Flurnummern 77 und 77/1, Gemarkung Bolzhausen. Die Änderung betrifft die Flurnummer 77/1 mit der Planung des Hotels. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Erholung und Gastronomie. Der geänderte Entwurf zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Erholung und Gastronomie „Bamberger Biergarten“ wird mit seiner Begründung erneut in der Zeit vom

10.12.2019 bis 27.12.2019

in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Aub, Marktplatz 1, 97239 Aub, Zimmer 14, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden. Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 3 (2) BauGB vor.

  • Regierung von Unterfranken - Hinweis auf die Lage im Vogelschutzgebiet
  • Regionaler Planungsverband – Hinweis auf die Lage im Vogelschutzgebiet
  • Landratsamt Würzburg
  •  Abt. Wasserrecht – Hinweis auf Ausgleichsflächen
  •  Abt. Immissionsschutz – Hinweis auf Verkehrslärm
  • Abt. Naturschutz – Hinweise zu Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen, Gehölzschnittmaßnahmen und Fortpflanzungs- u. Ruhestätten von Fledermäusen, Gebäudebrütern u. Bilchen
  • Gesundheitsamt – Hinweis zur Trinkwasserversorgung
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg – Hinweis auf Wasserversorgung
  • Staatliches Bauamt Würzburg – Hinweis auf Verkehrslärm
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten – Hinweis auf Aussiedlerstandort u. Immissionen
  • Bayerischer Bauernverband – Hinweis auf Immissionen
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Hinweis auf Lage im Vogelschutzgebiet, potentieller Lebensraum Feldhamster, Ausgleichsflächen
  • Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
  • Begründung des Grünordnungsplanes einschl. artenschutzrechtlicher Abschätzung und Umweltbericht
  • Schallimmissionsprognose
  • Wasserrechtsbescheide vom 24.02.2014 und 30.09.2014

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle , der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sonderhofen, den 15.11.2019
Heribert Neckermann
Erster Bürgermeister

Anbei können Sie weitere Details und Stellungnahmen einsehen:

http://www.sonderhofen.de//rathaus-service/bauen-wohnen/bekanntmachungen