Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften insbesondere zur Leichenschau, zur Überführung von Leichen sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Bestattung. Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen [mehr]
der Ehe sprechen, die Eheaufhebung beim zuständigen Familiengerichte beantragen. Behörden (z. B. Standesämter, Ausländerbehörden) oder Personen können der zuständigen Behörde mögliche Aufhebungstatbestände [mehr]