Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind (z. B. durch Krankheit, Tod eines Familienangehörig [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse zur Förderung von zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt als Landesförderung Zuwendungen an die in Bayern zugelassenen Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, die in Bayern das Freiwillige Soziale Jahr durchführen. [mehr]
Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer etc. von Gefahrgut sind. [mehr]
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen). [mehr]