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Seit dem 1. Januar 2006 obliegen der Landesanwaltschaft Bayern Zuständigkeiten nach dem Bayerischen Disziplinargesetz (BayDG). [mehr]
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedürfen der staatlichen Anerkennung. [mehr]
Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig. Handelt es sich um eine staatliche Schule, so trägt [mehr]