Landkreise erhalten klassische Bedarfszuweisungen bei besonderen Aus- und Aufgabenbelastungen und für durch den Bayerischen Kommunalen Prüfverband erstellte Gutachten zur Haushaltskonsolidierung. Stab [mehr]
Die Kommunen können Unternehmen in der Rechtsform eines Eigenbetriebes, eines selbständigen Kommunalunternehmens des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben. Bestimmte [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind. [mehr]
Stiftungen, die öffentliche beziehungsweise gemeinnützige Zwecke verfolgen, unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht (Rechtsaufsicht). Bei kommunalen Stiftungen ist die für die jeweilige Kommune [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss. [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten die strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und die Errichtung wohnortnaher Familienstützpunkte, die f [mehr]