Gemeinden können als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungso [mehr]
Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt werden, wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat. [mehr]