Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unt [mehr]
Der Lawinenwarndienst umfasst Maßnahmen, die der Warnung der Bevölkerung vor Gefahren durch Lawinen und der Unterrichtung von Behörden und privaten Stellen zur Vorbereitung und Durchführung der Gefahr [mehr]
Mit Lasereinrichtungen dürfen nur fachkundige Personen umgehen. Vor der ersten Inbetriebnahme der Lasereinrichtung muss diese von einer befähigten Person geprüft werden. Vor der Aufnahme des Betriebs [mehr]
Sachverständige, die mit der Überprüfung beauftragt werden können, ob nach Stilllegung von einem Langzeitlager schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren ausgehen, müssen bestimmt werden. [mehr]
Nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages müssen Sie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg das Ausbildungsverhältnis melden. Es wird in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältni [mehr]