Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer etc. von Gefahrgut sind. [mehr]
Der Kurbeitrag kann in den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Gr [mehr]
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. [mehr]
Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale [mehr]
Um sich als Immobilienmakler/in, Darlehensvermittler/in, Bauträger/in, Baubetreuer/in und/oder Wohnimmobilienverwalter/in selbstständig zu machen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes. [mehr]
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen. [mehr]