Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke gewähren Zuwendungen für Maßnahmen der ambulanten Hilfen im Bereich der überregionalen Offenen Behindertenarbeit. [mehr]
Sie müssen eine Anerkennung Ihres außerbayerischen akademischen Abschlusses oder einer anderen Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung vorweisen, wenn Sie vom Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt [mehr]