Will eine königlich privilegierte Schützengesellschaft ihre Vereinssatzung ändern oder insgesamt neu fassen, so braucht sie hierzu eine staatliche Genehmigung. [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Finanzierung des Baus und Unterhalts ihrer Straßen durch die Gewährung von pauschalen Straßenunterhaltszuweisu [mehr]
Klassische Bedarfszuweisungen können an Gemeinden u. a. bei nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Gewerbesteuerausfälle, Naturkatastrophen), für Gutachten zur Haushaltskonsolidierung und freiwillig [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind. [mehr]