Quellen und Brunnen, können unter bestimmten Voraussetzungen als "Heilquelle" staatlich anerkannt werden. [mehr]
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. [mehr]
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Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen. [mehr]
Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater/in tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen. [mehr]
Die Hochwasserrisikomanagementpläne beinhalten Ziele und Maßnahmen, wie Hochwasserschäden zukünftig reduziert werden können. [mehr]
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben. [mehr]