Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag fest. [mehr]
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimm [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes. [mehr]
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen). [mehr]
Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer etc. von Gefahrgut sind. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt als Landesförderung Zuwendungen an die in Bayern zugelassenen Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, die in Bayern das Freiwillige Soziale Jahr durchführen. [mehr]