Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen. [mehr]
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden. [mehr]
Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß dem SGB XI nach den Richtlinien für das Bayerische [mehr]
Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. [mehr]
Bauträger oder Baubetreuer tätig sein oder das gemeinschaftliche Wohnungseigentum bzw. für Dritte Mietverhältnisse verwalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]
Bauträger oder Baubetreuer tätig sein oder das gemeinschaftliche Wohnungseigentum bzw. für Dritte Mietverhältnisse verwalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]