Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen. [mehr]
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung [mehr]
Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben. [mehr]
Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. [mehr]
Sammler, Händler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen grundsätzliche eine Erlaubnis, die sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen können. [mehr]
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. [mehr]