Als Regierungschef steht der Ministerpräsident der Staatsregierung vor und bestimmt die Richtlinien der Politik. Er trägt dafür die Verantwortung gegenüber dem Landtag (Art. 47 Bayerische Verfassung). [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert die notwendigen Investitionen der in dessen Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser (akutstationäre Krankenhausversorgung). [mehr]