Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung). [mehr]
19 Digitale Gründerzentren an 27 Standorten sowie weitere rund 40 allgemeine und technologieorientierte Gründerzentren in ganz Bayern dienen als zentrale Anlaufstellen, um Gründungen voranzutreiben. [mehr]
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen. [mehr]
Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Pflegeeinrichtungen, die nur während des Tages ältere Menschen betreuen, Hilfe zur Pflege gewähren. [mehr]
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen. [mehr]
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. [mehr]
Der Kurbeitrag kann in den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Gr [mehr]