Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen und von Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt worden sind, kann durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille besc [mehr]
Die Echtheit von gerichtlichen und notariellen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann durch Erteilung einer Apostille bescheinigt werden. [mehr]
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtli [mehr]
Verträge zwischen Apotheken und Krankenhäusern zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten müssen genehmigt werden. [mehr]
Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlo [mehr]
Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen ha [mehr]
Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland ab [mehr]
Wenn Sie im Ausland als Apotheker/Apothekerin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing). [mehr]