Mit dem Förderprogramm Mobilfunk unterstützt der Freistaat Bayern Gemeinden und Netzbetreiber beim sukzessiven Ausbau des Mobilfunknetzes in Regionen, in denen bisher keine Versorgung mit Sprachmobilf [mehr]
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag fest. [mehr]