Seite drucken
Gemeinde Sonderhofen

Schulanmeldung 2023

02.03.2023 14:00 Uhr Grundschule Sonderhofen Schulhaus Sonderhofen Termin übernehmen

Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an der Grundschule Sonderhofen

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kinder, die zwischen dem 01.10.2017 und 31.12.2017 geboren sind), wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Bei Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob das Kind schulpflichtig wird.

Diese Kinder durchlaufen ebenfalls das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben

möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 31. März 2023 schriftlich mitteilen.

Geben die Eltern bis 31.03.2023 keine schriftliche Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr automatisch schulpflichtig.

Die Schulanmeldung findet immer mit dem Kind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten statt.

Mitzubringen sind Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch (evtl. elterliches Sorgerecht) sowie die Vorsorgeuntersuchung U 9.

Außerdem ist der Nachweis über die Masernschutzimpfung (Impfpass) vorzulegen.

 

gez. Kerstin Stiller, Rektorin

http://www.sonderhofen.de//freizeit-gaeste/veranstaltungskalender